Anwalt für Vertragsrecht in Berlin

Sie sind auf der Suche nach einem qualifizierten Rechtsanwalt in Berlin, der Sie bei vertraglichen Angelegenheiten kompetent beraten und vertreten kann? Oder Sie wollen Ihren Vertrag durch einen erfahrenen Anwalt prüfen lassen?

Ich bin Ihr Fachanwalt für Vertragsrecht in Berlin

Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Um sowohl gemeinsame als auch unterschiedliche Interessen möglichst diplomatisch, nachvollziehbar und absehbar in Einklang zu bringen, ist das Aushandeln eines Vertrages meist sinnvoll und notwendig.

Der Inhalt sollte dann jeder Partei verständlich und eindeutig den Vertragsgegenstand vor Augen führen. Darüber hinaus sollte ein geschlossener Vertrag einer möglichen gerichtlichen Überprüfung in jedem Fall standhalten. Meine Vertragsrecht-Beratung zielt darauf ab, schon beim Entwurf alle denkbaren Konsequenzen einzuplanen, so dass in der Folge keine Nachteile durch Unabsehbares auftreten.

Umfassende rechtliche Beratung für Vertragsrecht in Berlin-Steglitz.

Telefon:  030-224 452 511

Allgemeines Zivilrecht, AGB und Kaufverträge – Behalten Sie den Überblick.

Ich berate Sie u. a. in folgenden vertragsrechtlichen Angelegenheiten und Rechtsgebieten:

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht beherrscht den privaten und geschäftlichen Alltag. Es werden ständig Verträge angebahnt bzw. geschlossen. Anzuführen sind hier beispielhaft:

  • das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Fernabsatzvertrag
  • Online-Kauf
  • Autokauf
  • Garantie
  • Gewährleistung
  • Kaufvertrag
  • Nichtlieferung
  • Rückgaberecht
  • Rücktrittsrecht
  • Verzug
  • Ebay-Kaufverträge
  • Abmahnung
  • Bewertung
  • Nachbesserung
  • Sachmangel
  • Versendungskauf
  • Versteigerung
  • Vorvertrag
  • Widerrufsrecht
  • Werkvertragsrecht

Hierbei berate ich Sie gerne und erarbeite mit Ihnen zusammen passende individuelle Verträge.

Allgemeines Zivilrecht

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) begleitet Menschen jeden Tag beim Abschluss von Kauf-, Miet- oder Werkverträgen. Das Recht wurde eingeführt, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten des täglichen Massenkonsums Rechnung zu tragen. Es soll verhindern, dass Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die privatautonomes Handeln für sich allein beanspruchen, die Verwendergegenseite unter Abbedingung des dispositiven Rechts unangemessen benachteiligen. Es soll ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien geschaffen werden.

Hier setzt meine Beratung für meine Mandanten an, in dem ich für Verwender AGB entwerfe bzw. an die jeweilige neue rechtliche Situation anpasse und überarbeite. Auf der anderen Seite ist Gegenstand meiner Beratung das Prüfen von AGB und das Aufzeigen von Folgen etwaiger unwirksamer Reglungen.

Kaufvertragsrecht

Kaufverträge werden von jedem mehrfach am Tag geschlossen, sei es beim Bäcker, am Zeitungsladen, im Restaurant, an der Tankstelle oder aber im Autohaus. Es gehört damit zu den alltäglichen Rechtsgeschäften. Zwangsläufig treten hierbei Streitigkeiten auf, gerade, wenn es um größere Anschaffungen geht.

Ich berate Sie in meiner Kanzlei hierbei sowohl vor Abschluss von Verträgen, prüfe vorgelegte Vertragsentwürfe, und vertrete Ihre Rechte gegenüber dem Vertragspartner im Fall von Streitigkeiten. Hierzu gehören neben dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht auch das Gewährleistungsrecht, wie die Nachbesserung, die Ersatzlieferung, die Minderung, der Rücktritt oder Schadensersatz.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – Rufen Sie gerne in meiner Kanzlei an!

Telefon:  030-224 452 511

Gerne stehe ich Ihnen in Berlin-Steglitz, Zehlendorf, Wilmersdorf, Schöneberg und Charlottenburg beratend zur Seite!